G 1/19 - "Fußgängersimulation" - Entscheidung

G 1/19 - "Fußgängersimulation" - Entscheidung

Author: Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer November 6, 2025 Duration: 31:41
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die Entscheidung G 1/19 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts und beleuchten, wie die Große Beschwerdekammer die Fragen zur Patentierbarkeit von Simulationsverfahren beantwortet hat, die als Vorlagefragen im Zusammenhang mit einer Simulation von Fußgängerströmen gestellt wurden. Leitsätze 1. Für die Zwecke der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit kann eine computerimplementierte Simulation eines technischen Systems oder Verfahrens, die als solche beansprucht wird, durch Erzeugung einer technischen Wirkung, die über die Implementierung der Simulation auf einem Computer hinausgeht, eine technische Aufgabe lösen. 2. Für diese Beurteilung ist es keine hinreichende Bedingung, dass die Simulation ganz oder teilweise auf technische Prinzipien gestützt wird, die dem simulierten System oder Verfahren zugrunde liegen. 3. Die erste und zweite Frage sind auch dann nicht anders zu beantworten, wenn die computerimplementierte Simulation als Teil eines Entwurfsverfahrens beansprucht wird, insbesondere für die Überprüfung eines Entwurfs. Der COMVIK-Ansatz und die Beurteilung der Technizität Die Große Beschwerdekammer bestätigte, dass auch für Computersimulationen der COMVIK-Ansatz (T 641/00, besprochen in Staffel 2, Folge 24) gilt. Danach zählt bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nur das, was technischen Charakter hat oder einen technischen Effekt bewirkt. Eine Simulation kann nur dann einen technischen Effekt haben, wenn: - sie technische Eingangsdaten aus der realen Welt verwendet, - der Rechenvorgang selbst technische Überlegungen beinhaltet (z. B. hardwareoptimierte Berechnungen), oder - die Ergebnisse der Simulation unmittelbar in einem technischen Prozess genutzt werden. - Reine Simulationen ohne physische oder potenzielle Auswirkung auf die reale Welt gelten dagegen als nicht technisch. Physikalischer und potenzieller technischer Effekt Die Große Beschwerdekammer unterschied zwischen: - unmittelbarem technischem Effekt – etwa wenn reale Messdaten verarbeitet oder physische Prozesse beeinflusst werden, und - potenziellem technischem Effekt, wenn die Simulationsergebnisse klar darauf angelegt sind, später in einem technischen Verfahren verwendet zu werden (z. B. zur Steuerung eines Reaktors oder zur Optimierung eines Schaltkreises). Eine rein virtuelle Simulation ohne eine solche Zweckbindung bleibt jedoch außer Betracht. Anwendung auf den Vorlagefall Im konkreten Fall – der Simulation von Fußgängerströmen – fehlte ein solcher technischer Zusammenhang: - Die Eingangsdaten waren nicht notwendigerweise technisch (das Gebäude existierte nur virtuell). - Das Verfahren selbst bewirkte keinen physischen oder potenziellen technischen Effekt. - Die Ergebnisse der Simulation waren nicht eindeutig auf eine technische Nutzung (z. B. den Bau oder die Optimierung eines Gebäudes) gerichtet. Daher wurde der Hauptantrag als nicht erfinderisch angesehen. Zusammenfassung Die Entscheidung G 1/19 bestätigt, dass: - Computersimulationen wie andere computerimplementierte Erfindungen zu behandeln sind, - kein physischer Link zwingend erforderlich ist, aber ein technischer Effekt vorliegen muss, - und dass reine virtuelle Simulationen ohne reale technische Wirkung nicht patentfähig sind. Der zugrunde liegende Antrag blieb erfolglos; alle späteren Teilanmeldungen wurden zurückgezogen oder gelten als zurückgenommen. Eine Computersimulation kann zur Patentierbarkeit beitragen, wenn sie auf einem Computer implementiert ist, der eine technische Wirkung entfaltet. Eine Simulation als solche, die nur eine mathematische oder gedankliche Methode abbildet, ist hingegen nicht technisch. Die Beurteilung erfolgt nach dem COMVIK-Ansatz.

Wer sich in der komplexen Welt des gewerblichen Rechtsschutzes zurechtfinden muss, findet in Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht einen verlässlichen Begleiter. Die drei erfahrenen Praktiker Gerd Hübscher, Michael Stadler und Lukas Fleischer teilen hier ihr Wissen, das weit über reine Theorie hinausgeht. Sie beleuchten in ihren Gesprächen die praktischen Implikationen aktueller Entwicklungen im europäischen und internationalen Patentrecht, aber auch im Marken-und Designschutz. Dieser Podcast versteht sich als eine Art Werkstattgespräch für alle, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben-ob sie nun gerade erst einsteigen, sich als Unternehmer mit Schutzrechten auseinandersetzen oder als erfahrene Fachleute ihr Wissen auffrischen möchten. Besonders wertvoll sind die Einblicke für diejenigen, die sich auf anspruchsvolle Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung vorbereiten. Die Episoden sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen des Alltags aufgreifen und Lösungswege diskutieren, was den besonderen Wert dieses Angebots ausmacht. Es geht nicht um trockene Vorträge, sondern um den Austausch von Erfahrungen und praxisnahen Strategien. Wer regelmäßig reinhört, erhält nicht nur Updates zu rechtlichen Neuerungen, sondern entwickelt auch ein tieferes Verständnis für die dynamische Materie.
Author: Language: German Episodes: 75

Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Podcast Episodes
T 258/03 - Auktionsverfahren (CII - Technizität) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 14:00
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die Entscheidung T 258/03 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004. Die dem Patent zugrundeliegende Erfindung betrifft ein Aukti…
G 1/22 "Prioritätsrechtsnachfolge" - Entscheidung und Gründe [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 12:24
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler wieder über die gemeinsame Entscheidung G 1/22 und G 2/22 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2023. In dieser zweiten und abschl…
G 1/22 "Prioritätsrechtsnachfolge" - Vorlagefragen [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 12:56
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die gemeinsame Entscheidung G 1/22 und G 2/22 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2023. In dieser ersten von zwei Folgen wi…
Einführung Staffel 2 [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 2:12
Die zweite Staffel des IP Courses Podcast steht ganz im Zeichen der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts. Die Podcaster besprechen dabei entweder über zwei Folgen hinweg eine Entscheidung der…
Vertretung und zugelassene Vertreter [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 12:37
In dieser Folge besprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler die Regelungen für die Vertretung vor dem Europäischen Patentamt. Diese ist durch spezifische Regelungen im EPÜ festgelegt und wird oft von zugelassenen Vertre…
Die Euro-PCT Anmeldung [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 14:29
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Gerd Hübscher über die Euro-PCT-Anmeldung, also das Verfahren während und nach der Einleitung der europäischen Phase einer internationalen Patentanmeldung (PCT Anmeldung). Die…
Die internationale Patentanmeldung (PCT) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 21:18
In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer das Verfahren der internationalen Patentanmeldung über den PCT Vertrag (Patent Cooperation Treaty). Der PCT ermöglicht es, eine Patentanmeldung in mehreren L…
Prioritätsrecht [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 19:19
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über das Prioritätsrecht im europäischen Patentübereinkommen (EPÜ). Das Prioritätsrecht ermöglicht es einem Erfinder, den Anmeldetag (Zeitrang) einer Patentanm…
Beschwerde [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 19:17
In dieser Folge besprechen Lukas Fleischer und Gerd Hübscher die Beschwerde im europäischen Patentverfahren. Dieses Rechtsmittel erlaubt es, erstinstanzliche Entscheidungen des Europäischen Patentamts wie Zurückweisungen…