Jahresgebühren und Validierung

Jahresgebühren und Validierung

Author: Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer November 11, 2024 Duration: 19:48
In der heutigen Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt zu entrichtenden Jahresgebühren und das Verfahren nach der Erteilung, mit Schwerpunkt auf die Validierung eines Bündelpatents. Jahresgebühren sind für europäische Patentanmeldungen ab dem dritten Jahr der laufenden Patentanmeldung zentral an das Europäische Patentamt entrichten, wobei die Jahresgebühren am letzten Tag des Monats fällig werden, in dem sich der Anmeldetag jährt. Es wird eine sechsmonatige Nachfrist eingeräumt, in der die Jahresgebühren mit Zuschlag nachgezahlt werden können. Wenn das europäische Patent nach seiner Erteilung in ein Bündel nationaler Schutzrechte zerfallt ("Bündelpatent"), so können die einzelnen Vertragsstaaten festlegen, ob das erteilte europäische Patent seine Wirkung erst entfaltet, wenn eine Übersetzung des erteilten Patents oder zumindest der Patentansprüche beim entsprechenden nationalen Patentamt eingereicht wurde. Man sprich dabei landläufig von der Validierung, wenn von der Erfüllung solcher nationaler Erfordernisse die Rede ist, wobei die Wirkung des europäischen Patents in den entsprechenden Vertragsstaat als von Anfang an nicht eingetreten gilt, wenn die nationalen Erfordernisse nicht fristgerecht erfüllt werden. Die Vertragsstaaten können für die Veröffentlichung der Übersetzung eine nationale Gebühr erheben und vorsehen, dass eine engere Übersetzung für das Patent in einem nationalen Verletzungsverfahren einschränkend wirkt. Es gibt aber auch Länder, wie bspw. Deutschland, Frankreich und Großbritannien, die auf die Übersetzungserfordernisse verzichtet haben ("London Agreement"). Mit der Erteilung sind die Jahresgebühren für ein Bündelpatent an die nationalen Patenämter zu entrichten, um den jeweiligen nationalen Teil des Bündelpatents aufrecht zu erhalten. Auch die Anfechtungsverfahren und die Verletzungsverfahren sind auf nationaler Ebene zu führen, sofern das Patent der Zuständigkeit des Einheitspatentgerichts entzogen ist.

Wer sich in der komplexen Welt des gewerblichen Rechtsschutzes zurechtfinden muss, findet in Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht einen verlässlichen Begleiter. Die drei erfahrenen Praktiker Gerd Hübscher, Michael Stadler und Lukas Fleischer teilen hier ihr Wissen, das weit über reine Theorie hinausgeht. Sie beleuchten in ihren Gesprächen die praktischen Implikationen aktueller Entwicklungen im europäischen und internationalen Patentrecht, aber auch im Marken-und Designschutz. Dieser Podcast versteht sich als eine Art Werkstattgespräch für alle, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben-ob sie nun gerade erst einsteigen, sich als Unternehmer mit Schutzrechten auseinandersetzen oder als erfahrene Fachleute ihr Wissen auffrischen möchten. Besonders wertvoll sind die Einblicke für diejenigen, die sich auf anspruchsvolle Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung vorbereiten. Die Episoden sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen des Alltags aufgreifen und Lösungswege diskutieren, was den besonderen Wert dieses Angebots ausmacht. Es geht nicht um trockene Vorträge, sondern um den Austausch von Erfahrungen und praxisnahen Strategien. Wer regelmäßig reinhört, erhält nicht nur Updates zu rechtlichen Neuerungen, sondern entwickelt auch ein tieferes Verständnis für die dynamische Materie.
Author: Language: German Episodes: 74

Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Podcast Episodes
Hörerfrage - Schutzbereichserweiterung / unentrinnbare Falle [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 8:02
In dieser Folge widmen sich Michael Stadler und Lukas Fleischer einer Hörerfrage zur unentrinnbaren Falle nach G 1/93. Die Frage knüpft unmittelbar an die bisherigen Podcastfolgen zur Rechtsprechung der Großen Beschwerde…