T 123/23 - Blutzuckermessgerät (Offenbarungsüberschreitung / Hilfsanträge im Beschwerdeverfahren)

T 123/23 - Blutzuckermessgerät (Offenbarungsüberschreitung / Hilfsanträge im Beschwerdeverfahren)

Author: Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer January 22, 2026 Duration: 18:54
In dieser Episode sprechen Gerd Hübscher und Fabian Haiböck über die Entscheidung T 123/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patenamts. Gegenstand des Verfahrens ist ein In-Vivo-Glukosemesssystem, also ein Blutzuckermessgerät in Form eines Patch-Sensors am Oberarm, die Frage der Ausführbarkeit in Zusammenhang mit dem Schutz sensibler Daten und die Frage, wie späte Anspruchsänderungen prozessual behandelt werden. Die Erfindung Technisch geht es um die Absicherung sensibler Gesundheitsdaten: Sensordaten sollen nur dann von einem Lesegerät (inkl. Smartphone) ausgelesen werden dürfen, wenn zuvor eine Authentifizierung zwischen Sensor und Lesegerät stattgefunden hat. Der Clou der Erfindung liegt weniger in der Verwendung eines asymmetrischen Schlüsselprinzips an sich, sondern in der Schlüssel-Verteilung: Der „private“ Schlüssel wird etwa als Barcode/optisches Zeichen im Zusammenhang mit der Produktverpackung bereitgestellt und erst nach erfolgreichem Abgleich wird das Auslesen ermöglicht. Einspruchsverfahren Das anschließende Einspruchsverfahren eskalierte in Umfang und Komplexität (zahlreiche Entgegenhaltungen, sehr viele Hilfsanträge, umfassende vorläufige Meinung). Materiell stand insbesondere Art. 83 EPÜ (Ausführbarkeit) im Zentrum: Die Einsprechenden argumentierten, dass ein „private key“ auf einer Verpackung Sicherheitslücken öffne; eine Fachperson würde ein solches Setup nicht ohne Weiteres implementieren. Wenn der Anspruch keine konkreten technischen Details zur Authentifizierung bzw. zum Sicherheitsniveau enthält, fehle es an ausreichender Offenbarung, um die Erfindung zuverlässig auszuführen. Zusätzlich wurde Art 123 (2) EPÜ diskutiert – aber nur im Zusammenhang mit dem weiteren unabhängigen Anspruch 8. Die Einspruchsabteilung folgte den Argumenten der Einsprechenden, was den Widerruf des Streitpatents zur Folge hatte. Beschwerdeverfahren In der Beschwerde deutete die Kammer in der vorläufigen Meinung an, dass sie die strenge Sicht der Einspruchsabteilung in Hinblick auf die Ausführbarkeit nicht teilt. Zugleich zeichnete sich ab, dass die Sache wegen offener Punkte wohl in die erste Instanz zurückverwiesen werden würde. In der mündlichen Verhandlung kam jedoch die überraschende Wendung: Ein Einwand der Offenbarungsüberschreitung (Art 123 (2) EPÜ) wurde in Zusammenhang mit Anspruch 1 diskutiert – konkret richtete sich dieser gegen die im Prüfungsverfahren eingeführte Alternative („Barcode oder anderes optisches Zeichen“ wird eingescant). Das Problem: Die zweite Alternative ("anderes optisches Zeichen") sei nicht unmittelbar und eindeutig aus der ursprünglichen Offenbarung ableitbar. Die Patentinhaberin versuchte, noch in der mündlichen Verhandlung durch Streichung/Änderung zu reagieren. Genau hier schlug Art 13 (2) VOBK zu: Späte Änderungen nach Ladung werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Die Kammer sah diese nicht – insbesondere, weil der Einwand bereits im Einspruchsschriftsatz thematisiert worden war, auch wenn er in der Einspruchsentscheidung nicht diskutiert wurde. Da die Patentinhaber also bereits früher mit entsprechenden Hilfsanträgen reagieren hätte können (eigentlich müssen), wurde selbst die Streichung der strittigen Alternative während der mündlichen Verhandlung nicht zugelassen. Ergebnis: der während der mündlichen Verhandlung eingereichte Hilfsantrag nicht zugelassen, es wurde nicht zurückverwiesen, sondern das Patent wurde widerrufen.

Wer sich in der komplexen Welt des gewerblichen Rechtsschutzes zurechtfinden muss, findet in Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht einen verlässlichen Begleiter. Die drei erfahrenen Praktiker Gerd Hübscher, Michael Stadler und Lukas Fleischer teilen hier ihr Wissen, das weit über reine Theorie hinausgeht. Sie beleuchten in ihren Gesprächen die praktischen Implikationen aktueller Entwicklungen im europäischen und internationalen Patentrecht, aber auch im Marken-und Designschutz. Dieser Podcast versteht sich als eine Art Werkstattgespräch für alle, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben-ob sie nun gerade erst einsteigen, sich als Unternehmer mit Schutzrechten auseinandersetzen oder als erfahrene Fachleute ihr Wissen auffrischen möchten. Besonders wertvoll sind die Einblicke für diejenigen, die sich auf anspruchsvolle Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung vorbereiten. Die Episoden sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen des Alltags aufgreifen und Lösungswege diskutieren, was den besonderen Wert dieses Angebots ausmacht. Es geht nicht um trockene Vorträge, sondern um den Austausch von Erfahrungen und praxisnahen Strategien. Wer regelmäßig reinhört, erhält nicht nur Updates zu rechtlichen Neuerungen, sondern entwickelt auch ein tieferes Verständnis für die dynamische Materie.
Author: Language: German Episodes: 75

Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Podcast Episodes
T 258/03 - Auktionsverfahren (CII - Technizität) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 14:00
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die Entscheidung T 258/03 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004. Die dem Patent zugrundeliegende Erfindung betrifft ein Aukti…
G 1/22 "Prioritätsrechtsnachfolge" - Entscheidung und Gründe [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 12:24
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler wieder über die gemeinsame Entscheidung G 1/22 und G 2/22 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2023. In dieser zweiten und abschl…
G 1/22 "Prioritätsrechtsnachfolge" - Vorlagefragen [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 12:56
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die gemeinsame Entscheidung G 1/22 und G 2/22 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2023. In dieser ersten von zwei Folgen wi…
Einführung Staffel 2 [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 2:12
Die zweite Staffel des IP Courses Podcast steht ganz im Zeichen der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts. Die Podcaster besprechen dabei entweder über zwei Folgen hinweg eine Entscheidung der…
Vertretung und zugelassene Vertreter [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 12:37
In dieser Folge besprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler die Regelungen für die Vertretung vor dem Europäischen Patentamt. Diese ist durch spezifische Regelungen im EPÜ festgelegt und wird oft von zugelassenen Vertre…
Die Euro-PCT Anmeldung [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 14:29
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Gerd Hübscher über die Euro-PCT-Anmeldung, also das Verfahren während und nach der Einleitung der europäischen Phase einer internationalen Patentanmeldung (PCT Anmeldung). Die…
Die internationale Patentanmeldung (PCT) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 21:18
In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer das Verfahren der internationalen Patentanmeldung über den PCT Vertrag (Patent Cooperation Treaty). Der PCT ermöglicht es, eine Patentanmeldung in mehreren L…
Prioritätsrecht [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 19:19
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über das Prioritätsrecht im europäischen Patentübereinkommen (EPÜ). Das Prioritätsrecht ermöglicht es einem Erfinder, den Anmeldetag (Zeitrang) einer Patentanm…
Beschwerde [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 19:17
In dieser Folge besprechen Lukas Fleischer und Gerd Hübscher die Beschwerde im europäischen Patentverfahren. Dieses Rechtsmittel erlaubt es, erstinstanzliche Entscheidungen des Europäischen Patentamts wie Zurückweisungen…