T 1278/23 - Abgas Mix Box (Ausführbarkeit / Wiedereinsetzung Beschwerde)

T 1278/23 - Abgas Mix Box (Ausführbarkeit / Wiedereinsetzung Beschwerde)

Author: Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer March 4, 2025 Duration: 19:14
In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die Entscheidung T 1278/23 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2024, die eine Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Einspruchsabteilung sowie die Wiedereinsetzung in die Beschwerde- bzw. Beschwerdebegründungsfrist zum Gegenstand hat. Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Mischen von Abgasen in einer Abgasanlage einer Verbrennungskraftmaschine, was im Streitpatent als Mix Box bezeichnet wird. Die Aufgabe der Erfindung wird darin gesehen, dass eine Mischrohranordnung derart ausgebildet und angeordnet werden soll, dass trotz einfachen Aufbaus eine optimale Einmischung erreicht wird. Auszug des Anspruchs 1: "dass mindestens 30 % bis 50 % der Länge La mindestens ein Anteil Sf = 70 % der Strömungszonen S frei von Strömungsleitelementen (9.1) ist." Das Streitpatent wurde im Einspruchsverfahren wegen mangelnder Ausführbarkeit in vollem Umfang widerrufen. Gegen diese Entscheidung wurde dann - nach Ablauf der Beschwerdefrist - Beschwerde eingelegt und Wiedereinsetzung beantragt. Eine Timeline der Ereignisse: - 02.01.2023 Entscheidung der Einspruchsabteilung über den Widerruf - 12.01.2023 Zustellung der Entscheidung - 12.03.2023 Ende der Beschwerdefrist - 24.04.2023 Kenntnis über Versäumen der Beschwerdefrist (Mitteilung der Einspruchsabteilung vom 17.04.2023 über den Abschluss des Einspruchsverfahrens) - 12.05.2023 Ende der Beschwerdebegründungsfrist - 23.06.23 Antrag auf Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist mit Darlegung der Umstände - 07.08.2023 Mitteilung der Beschwerdekammer: keine Beschwerdebegründung eingereicht und keine Wiedereinsetzung in Beschwerdebegründungsfrist beantragt - 05.09.2023 Vertreterwechsel Beschwerdeführerin (Patentinhaberin); neuer Vertreter reicht Beschwerdebegründung ein und beantragt hilfsweise die Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist - 23.01.2024 - umfassende Beschwerdeerwiderung der Beschwerdegegenerin (Einsprechende) - 10.05.2024 Ladung zur mündlichen Verhandlung und vorläufige Meinung der Beschwerdekammer - 09.09.2024 mündliche Verhandlung (Antrag auf Wiedereinsetzung in Beschwerdebegründungsfrist wurde zwingend gestellt). In der Entscheidung der Beschwerdekammer wurde festgestellt, dass die den Umständen nach gebotene Sorgfalt bei der Versäumung der Beschwerdefrist nicht eingehalten wurde, da vom Standardprozedere bei der Fristerfassung abgewichen wurde (der Anwalt bearbeitete aufgrund der Urlaubszeit die Handakte bevor die Frist im Computer erfasst wurde und nicht ausreichend dafür Sorge getragen, dass die Frist nachträglich erfasst wird). Auch die Wiedereinsetzung in die Beschwerdebgründungsfrist war verspätet, da zumindest zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Wiedereinsetzungsantrags klar sein hätte müssen, dass auch die Beschwerdebegründung eingereicht werden hätte müssen. Tatsächlich hätte die Beschwerdebegründung wohl innerhalb der offenen Frist, sprich bis zum 12.05.2023, gemeinsam mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist eingereicht werden müssen, um ein zweites Fristversäumnis zu verhindern. Im Ergebnis wurde damit der Widerruf des Streitpatents rechtskräftig und die Beschwerde gilt - mangels Erfolg des Wiedereinsetzungsantrags - als nicht eingelegt, weshalb die Beschwerdegebühr rückerstattet wurde. Dem hilfsweisen Antrag auf Rückerstattung der beiden Wiedereinsetzungsgebühren wurde nicht stattgegeben.

Wer sich in der komplexen Welt des gewerblichen Rechtsschutzes zurechtfinden muss, findet in Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht einen verlässlichen Begleiter. Die drei erfahrenen Praktiker Gerd Hübscher, Michael Stadler und Lukas Fleischer teilen hier ihr Wissen, das weit über reine Theorie hinausgeht. Sie beleuchten in ihren Gesprächen die praktischen Implikationen aktueller Entwicklungen im europäischen und internationalen Patentrecht, aber auch im Marken-und Designschutz. Dieser Podcast versteht sich als eine Art Werkstattgespräch für alle, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben-ob sie nun gerade erst einsteigen, sich als Unternehmer mit Schutzrechten auseinandersetzen oder als erfahrene Fachleute ihr Wissen auffrischen möchten. Besonders wertvoll sind die Einblicke für diejenigen, die sich auf anspruchsvolle Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung vorbereiten. Die Episoden sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen des Alltags aufgreifen und Lösungswege diskutieren, was den besonderen Wert dieses Angebots ausmacht. Es geht nicht um trockene Vorträge, sondern um den Austausch von Erfahrungen und praxisnahen Strategien. Wer regelmäßig reinhört, erhält nicht nur Updates zu rechtlichen Neuerungen, sondern entwickelt auch ein tieferes Verständnis für die dynamische Materie.
Author: Language: German Episodes: 75

Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Podcast Episodes
Patent Panel #4 - G 1/23 - Solarzellen-Dichtungsmaterial [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 40:47
In dieser Folge diskutieren die Podcaster Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer und Fabian Haiböck im gewohnten Panel die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 1/23, die bereits in den vorangegangenen Folg…
G 1/23 - Wegfall des "Nacharbeitbarkeits-Kriteriums" - Entscheidung [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 13:31
In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer in der Sache G 1/23, in der die Große Beschwerdekammer in einem zentralen Aspekt von der früheren Entscheidun…