T 2027/23 - Feuerwehrfahrzeug II (offenkundige Vorbenutzung / Auslegung von Anspruchsmerkmalen / Verspätung)

T 2027/23 - Feuerwehrfahrzeug II (offenkundige Vorbenutzung / Auslegung von Anspruchsmerkmalen / Verspätung)

Author: Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer November 27, 2025 Duration: 22:23
In dieser zweiten Folge zu T 2027/23 diskutieren Gerd Hübscher und Michael Stadler die verbleibenden Kernpunkte der Entscheidung aus dem Jahr 2025. Nachdem in der ersten Folge die offenkundige Vorbenutzung und zwei Anspruchsmerkmale behandelt wurden, geht es nun um das letzte Unterscheidungsmerkmal, die strittige Frage verspäteter Hilfsanträge sowie die Rolle der G 1/24 im Beschwerdeverfahren. Außerdem sprechen die beiden über die beantragte, aber abgelehnte Vorlage an die Große Beschwerdekammer und die letztlich bestätigte Entscheidung der Einspruchsabteilung. Die ersten Kapitelmarken enthalten Bilder des Feuerwehrfahrzeugs aus der Beweisaufnahme. Diskussion des dritten Merkmals M3 Das dritte Merkmal betrifft die Frage, ob die Gegenkraft bzw. Begrenzung des Bedienhebels dynamisch (abhängig vom aktuellen Zustand der Leiter) oder statisch (fixed by design) ausgestaltet sein muss. Im vorbenutzten Fahrzeug waren mechanische Endanschläge und Bolzen vorhanden, die die Hebelbewegung begrenzten. Die Patentinhaberin argumentierte: - Die Begrenzung im Fahrzeug sei nicht abhängig von der Maximalgeschwindigkeit. - Sie wirke unabhängig von der Leiterposition. Die Einspruchsabteilung – und später auch die Beschwerdekammer – sahen das anders: - Eine funktionale Auslegung des Anspruchs lässt jede Form der Begrenzung ausreichen, sofern sie sicherstellt, dass die maximale Geschwindigkeit eingehalten wird. - Weder der Anspruchswortlaut noch die Beschreibung verlangen eine dynamische oder elektronische Umsetzung. Damit erfüllt das TBH-Fahrzeug auch M3. Einordnung im Lichter der G 1/24 Die Patentinhaberin argumentierte, dass nach G 1/24 die Beschreibung zwingend zur Auslegung heranzuziehen sei und die Begriffe daher elektronisch zu verstehen seien. Die Kammer sah das jedoch anders: - Die Beschreibung enthält keine eindeutige Definition, die die Begriffe auf elektronische Ausführungsformen beschränkt. - Offenbarte Ausführungsbeispiele dürfen nicht genutzt werden, um den Anspruch enger auszulegen, als sein Wortlaut es zulässt. - Der Anspruch war bewusst breit gefasst – und diese Breite fällt hier auf die Patentinhaberin zurück. Verspätete Hilfsanträge Der Patentinhaber reichte in der mündlichen Verhandlung Hilfsanträge ein, die erstmals explizit - Sensorsysteme zur Zustandsmessung und - Echtzeitbestimmung der Leiterstellung enthielten. Damit hätte man sich von der mechanischen Vorbenutzung absetzen können – doch die Anträge kamen zu spät. Begründung der Einspruchsabteilung: - Alle relevanten Unterschiede zum vorbekannten Fahrzeug waren seit dessen erstmaliger Einführung ins Verfahren bekannt. - Die Änderungen kommen am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung – objektiv verspätet. - Zulassung würde auch verspätetes Vorbringen des Einsprechenden nach sich ziehen → „Ping-Pong-Verfahren“. Die Beschwerdekammer bestätigte diese Sicht: Wer in erster Instanz verspätet ist, bleibt auch im Beschwerdeverfahren verspätet. Die Kammer sah keinen Anlass, die Ermessensentscheidung der Einspruchsabteilung zu korrigieren. Weitere Hilfsanträge wurden aus denselben Gründen (mangelnde Neuheit, Verspätung) zurückgewiesen. Fazit der Beschwerdekammer Alle Anspruchsmerkmale werden durch das vorbekannte Fahrzeug verwirklicht. Die weite Auslegung der Merkmale ist konsequent und im Rahmen der G 1/24 korrekt. Die Hilfsanträge bleiben unberücksichtigt. Eine Vorlage zur Großen Beschwerdekammer ist nicht erforderlich. Damit blieb der Widerruf des Patents bestehen.

Wer sich in der komplexen Welt des gewerblichen Rechtsschutzes zurechtfinden muss, findet in Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht einen verlässlichen Begleiter. Die drei erfahrenen Praktiker Gerd Hübscher, Michael Stadler und Lukas Fleischer teilen hier ihr Wissen, das weit über reine Theorie hinausgeht. Sie beleuchten in ihren Gesprächen die praktischen Implikationen aktueller Entwicklungen im europäischen und internationalen Patentrecht, aber auch im Marken-und Designschutz. Dieser Podcast versteht sich als eine Art Werkstattgespräch für alle, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben-ob sie nun gerade erst einsteigen, sich als Unternehmer mit Schutzrechten auseinandersetzen oder als erfahrene Fachleute ihr Wissen auffrischen möchten. Besonders wertvoll sind die Einblicke für diejenigen, die sich auf anspruchsvolle Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung vorbereiten. Die Episoden sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen des Alltags aufgreifen und Lösungswege diskutieren, was den besonderen Wert dieses Angebots ausmacht. Es geht nicht um trockene Vorträge, sondern um den Austausch von Erfahrungen und praxisnahen Strategien. Wer regelmäßig reinhört, erhält nicht nur Updates zu rechtlichen Neuerungen, sondern entwickelt auch ein tieferes Verständnis für die dynamische Materie.
Author: Language: German Episodes: 75

Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Podcast Episodes
T 641/00 - Comvik / Dual-Sim (Comvic Approach / CII) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 21:26
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die Entscheidung T 641/00 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2002, die auch als Comvik Entscheidung bekannt ist. Es handelt s…
T 1691/22 - E-Zigarette (Verspätung / Zwischenverallgemeinerung) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 25:02
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Fabian Haiböck über die Entscheidung T 1691/22 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2025, die eine Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Einspruc…
G 3/14 - "Klarheitseinwände im Einspruchsverfahren" - Entscheidung [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 22:03
In dieser zweiten und abschließenden Folge sprechen Gerd Hübscher und Lukas Fleischer über die verbundenen Entscheidung G 3/14 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004, wobei diese Episod…
G 3/14 - "Klarheitseinwände im Einspruchsverfahren" - Vorlagefragen [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 21:22
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die Entscheidung G 3/14 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2015. Diese Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage in we…
R 3/15 - Fernrohr (Rechtliches Gehör / Überprüfungsverfahren) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 21:40
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die Entscheidung R 3/15 der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2017, die einen Überprüfungsantrag gegen eine Entscheidung eine…
G 1/03 - "Disclaimer" - Entscheidung [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 23:24
In dieser zweiten und abschließenden Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die verbundenen Entscheidungen G 1/03 und G 2/03 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004, wob…
G 1/03 - "Disclaimer" - Vorlagefrage [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 16:43
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über die verbundenen Entscheidungen G 1/03 und G 2/03 der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004, die unter dem Schlagwort "Disc…
T 547/14 - Schimmelpilzbildung (Technizität / Ausschlussgründe) [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 15:03
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Fabian Haiböck über die Entscheidung T 547/14 einer Technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom Jahr 2020, die eine Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Prü…