Einspruch

Einspruch

Author: Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer November 25, 2024 Duration: 15:02
In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Lukas Fleischer über die wesentlichen materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekte des europäischen Einspruchsverfahrens. Das Einspruchsverfahren dient dazu, Dritten die Möglichkeit zu geben ein erteiltes Patent anzufechten, wenn sie der Ansicht sind, dass es zu unrecht erteilt wurde. Anders als im Prüfungsverfahren, das einseitig zwischen dem Anmelder und dem Patentamt stattfindet, ist der Einsprechende Verfahrensbeteiligter des Verfahrens. Das Einspruchsverfahren bietet den Vorteil, dass das Patent zentral für alle Vertragsstaaten des EPÜ angefochten werden kann. Die rechtliche Grundlage für das Einspruchsverfahren bilden insbesondere die Artikel 99 bis 101 EPÜ. Diese regeln unter anderem, dass jedermann innerhalb der neunmonatigen Einspruchsfrist Einspruch einlegen kann, welche Einspruchsgründe zulässig sind und wie das Verfahren abläuft. Als Einspruchsgründe können mangelnde Patentierbarkeit gemäß Art 100 lit a) (insbesondere fehlende Neuheit oder erfinderische Tätigkeit) , mangelnde Ausführbarkeit gemäß Art 100 lit b) oder eine Überschreitung der ursprünglichen Offenbarung gemäß Art 100 lit c) geltend gemacht werden. Das Verfahren läuft üblicher Weise wie folgt ab: Innerhalb von neun Monaten** nach dem Hinweis auf die Patenterteilung (Einspruchsfrist) müssen der Einspruchsschriftsatz eingereicht und die Einspruchsgebühr entrichtet werden, wobei auch formale Erfordernisse (Regel 76) erfüllt sein müssen. Das Einspruchsverfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt, jedoch wird in der Regel auch die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt, in der die Argumente aller Verfahrensbeteiligten vor der Einspruchsabteilung diskutiert werden. Abschließend trifft die Einspruchsabteilung die Entscheidung, ob dem Einspruch stattgegeben wird und das Patent widerrufen wird, der Einspruch zurückgewiesen wird oder aber das Patent in geändertem Umfang aufrecht erhalten wird. Diese (Zwischen)Entscheidung kann durch Beschwerde angefochten werden kann

Wer sich in der komplexen Welt des gewerblichen Rechtsschutzes zurechtfinden muss, findet in Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht einen verlässlichen Begleiter. Die drei erfahrenen Praktiker Gerd Hübscher, Michael Stadler und Lukas Fleischer teilen hier ihr Wissen, das weit über reine Theorie hinausgeht. Sie beleuchten in ihren Gesprächen die praktischen Implikationen aktueller Entwicklungen im europäischen und internationalen Patentrecht, aber auch im Marken-und Designschutz. Dieser Podcast versteht sich als eine Art Werkstattgespräch für alle, die beruflich mit diesen Themen zu tun haben-ob sie nun gerade erst einsteigen, sich als Unternehmer mit Schutzrechten auseinandersetzen oder als erfahrene Fachleute ihr Wissen auffrischen möchten. Besonders wertvoll sind die Einblicke für diejenigen, die sich auf anspruchsvolle Prüfungen wie die Europäische Eignungsprüfung vorbereiten. Die Episoden sind so aufgebaut, dass sie konkrete Fragen des Alltags aufgreifen und Lösungswege diskutieren, was den besonderen Wert dieses Angebots ausmacht. Es geht nicht um trockene Vorträge, sondern um den Austausch von Erfahrungen und praxisnahen Strategien. Wer regelmäßig reinhört, erhält nicht nur Updates zu rechtlichen Neuerungen, sondern entwickelt auch ein tieferes Verständnis für die dynamische Materie.
Author: Language: German Episodes: 74

Der ip courses Podcast für europäisches Patentrecht
Podcast Episodes
Patent Panel #4 - G 1/23 - Solarzellen-Dichtungsmaterial [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 40:47
In dieser Folge diskutieren die Podcaster Gerd Hübscher, Michael Stadler, Lukas Fleischer und Fabian Haiböck im gewohnten Panel die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 1/23, die bereits in den vorangegangenen Folg…
G 1/23 - Wegfall des "Nacharbeitbarkeits-Kriteriums" - Entscheidung [not-audio_url] [/not-audio_url]

Duration: 13:31
In dieser Folge sprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer über die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer in der Sache G 1/23, in der die Große Beschwerdekammer in einem zentralen Aspekt von der früheren Entscheidun…